Mitgliedsbeiträge auf einen Blick
Mitglieder in örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen:
Einzelmitglied 2,00 Euro
(hinzu kommt der Beitrag des Ortsvereins und ggf. der Beitrag des Kreisverbandes)
Familienmitglied 1,00 Euro
(hinzu kommt der Beitrag des Ortsvereins und ggf. der Beitrag des Kreisverbandes)
Ehrenmitglied beitragsfrei
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei
Diese Jahresbeiträge wurden bei der Jahrestagung des Verbandes 2016 beschlossen und gelten seit 2017.
Im Mitgliedsbeitrag ist der Beitrag zur Gruppen-Haftpflichtversicherung des Verbandes enthalten. Alle angeschlossenen Obst- und Gartenbauvereine sowie deren Mitglieder genießen Haftpflicht-Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Vereinstätigkeit.
Der Mitgliedsbeitrag des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland / Rheinland-Pfalz e.V. wird zuzüglich des Beitrages für den jeweiligen Kreisverband auf das Konto des jeweiligen Kreisverbandes eingezahlt. Der Kreisverband leitet die für den Landesverband bestimmten Beitragsanteile an die Geschäftsstelle des Verbandes weiter.
Einzelmitgliedsvereine und die Vereine des Kreisverbandes Germersheim erhalten ihre Beitragsrechnung von der Geschäftsstelle des Verbandes.
Zahlungstermin ist laut Satzung der 30. Juni eines jeden Jahres.
Einzelmitglieder im Verband:
Einzelmitglieder 36,00 Euro
Einzelmitgliedschaft von Privatpersonen ist im Verband seit 2012 möglich. Im Jahresbeitrag in Höhe von 36,00 Euro ist der Bezug der Verbandszeitschrift „Unser Garten“ enthalten. Einzelmitglieder können im Rahmen der Gruppenhaftpflichtversicherung des Verbandes nicht abgesichert werden.
Der Beitrag wird nach Möglichkeit im Lastschriftverfahren jährlich Anfang März von der Geschäftsstelle des Verbandes eingezogen. Wird kein Lastschriftverfahren gewünscht, wird jährlich Anfang März von der Geschäftsstelle des Verbandes eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag zugestellt.
Eine Kündigung der Einzelmitgliedschaft ist schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres möglich.
Fördermitglieder im Verband:
Förderndes Mitglied freiwillige Spende (möglichst nicht unter 50,- Euro)
Eine Fördermitgliedschaft von öffentlich rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Vereinen und Privatunternehmen ist im Verband seit 1994 möglich. Bei der Jahrestagung am 16. April 1994 in Illingen-Wustweiler wurde der entsprechende Beschluss gefasst. Im Förderbeitrag, der frei gewählt werden kann, jedoch nicht unter 50,- Euro liegen sollte, ist der Bezug der Verbandszeitschrift „Unser Garten“ enthalten.
Die Abbuchung bzw. Rechnungserstellung über den Förderbeitrag erfolgt jährlich Anfang Mai durch die Geschäftsstelle des Verbandes. Über Förderbeiträge, die als „Spende“ deklariert sind, wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Der Verband der Gartenbauvereine ist als gemeinnütziger Verband anerkannt.
Fördermitglieder können im Rahmen der Gruppenhaftpflichtversicherung des Verbandes nicht abgesichert werden.
Eine Kündigung der Fördermitgliedschaft ist schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres möglich.